ausbildung


Es gibt viele Hundeschulen, Sie haben also die Qual der Wahl. Achten Sie darauf, dass die Hundetrainer Ihnen kompetent Auskunft über Hundeverhalten, Zielsetzungen der Ausbildung und deren Ausführung, Physiologie, Krankheiten genauso Auskunft geben können, wie auch über die Inhalte des Tierschutzgesetzes und den gültigen Hundeverordnungen sowie eine Ausbildungserlaubnis nach §11 haben. Seit dem 01. August 2014 benötigen Hundetrainer (und die, die eine Hundepension führen) eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz vom zuständigen Veterinäramt um Hunde auszubilden/für dritte auszubilden. Diese Erlaubnis kann jederzeit bei uns eingesehen werden.

Wie geht der Trainer mit Ihrem oder aber auch mit seinem eigenen Hund um. Vielleicht reicht sein Fachwissen einfach nicht aus, um Ihre Fragen zu beantworten. Denn: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance!

Lassen Sie sich auch gern die Qualifikationen der Hundetrainer zeigen, um sicher zu gehen, dass Sie sich auch wirklich für die richtige Hundeschule entschieden haben. Uns ist es dabei egal, ob es Ihr erster oder schon ein älterer Hund ist oder ob Sie schon über Hundeerfahrung verfügen.

Wir arbeiten in der Ausbildung Ihres Hundes überwiegend mit der positiven Verstärkung. Auf körperliche Einwirkung verzichten wir weitestgehend.  Einen guten Eindruck kann man sich durch den unverbindlichen Besuch einer Kursstunde (ohne eigenen Hund) verschaffen, sprechen Sie mich hierzu gerne an! Auch nehme ich die Sachkunde für gefährliche Hunde ab oder berate Sie vor der Anschaffung eines Hundes. Die Golfbegleithundprüfung können Sie ebenso bei mir machen.

Sozialisierung wird bei uns GROSS geschrieben!

"Nichts kann einen Menschen mehr stärken, als das Vertrauen, das man ihm entgegenbringt." (Paul Claudel)